< zurück      Inhalt      vor >                                          
[   Band 5 Brief 75:    Humboldt an Caroline    Frankfurt, 22. Januar 1816   ]


Dingen die Hände hat bieten müssen, und noch mehr, wenn er es
gewissermaßen aus eigener Überzeugung getan hat. Heute hören
wir hier, und die Sache scheint gewiß, daß Ingersleben wirklich
Oberpräsident am Rhein wird, und zwar seinen Sitz in Coblenz
nehmen und Coblenz, Trier und Aachen beherrschen soll. Es läßt
sich darüber weiter nichts sagen, es ist das letzte, was geschehen
konnte, um alles niederzuschlagen, und zeigt den Sieg einer Clique
an, der man durch blutige Jahre entgangen zu sein glaubte. Auf
Gneisenau wird diese Nachricht einen sehr bösen Eindruck machen,
und ich stehe nicht dafür, daß er nicht seinen Abschied fordert.
Clausewitz *), den er mir wegen der Luxemburgischen Sache geschickt
hat, ist hier, und ich habe viel mit ihm darüber gesprochen. Ich
fürchte von dem allen nicht gerade bestimmtes und sicheres Unglück,
obgleich man auch dafür nicht einmal einstehen kann. Allein das
Schlimme und wahrhaft Traurige ist, daß Preußen ein außeror-
dentliches Beispiel in Deutschland und Europa geben konnte, und
daß in Preußen selbst Stoff zu dem Besten und Kräftigsten war.
Dies wird nun mit Füßen getreten und von sich gestoßen, wenn
die Menschen, denen man die neusten Maßregeln zuschreiben muß,
wirklich Einfluß behalten. Ich rede gewiß mehr wie ein anderer
mit Unparteilichkeit davon; denn meine Privatplane können mit
diesen Dingen in gar keine Kollision kommen. Ich diene wahrhaftig
nicht zu meinem Vergnügen und meinem Nutzen, und es gibt darin
auf Erden nichts Beweglicheres als mich. Auch wenn ich dienen
bleibe, werde ich immer meine Stelle finden, wie ich sie bis jetzt
gefunden habe, und werde, wie bisher, schon ohne Aufsehen da
herauszutreten wissen, wo es mir nicht wohl werden kann. Aber
es ist für das Ganze, das man nicht gern herabsinken sieht.
Im Hause leben wir sehr heiter und vergnügt. Ich habe
außer Flemming und Boisdeslandes noch einen Herrn v. Bülow,

———
*) Vgl. S. 45.
                                                               173