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[ Band 6 Brief 178: Humboldt an Caroline Frankfurt, 12. Februar 1819 ]
gehen zu dürfen, etwas anderes als die Bitte um Aufschub meiner Erklärung übrig blieb? Ich hatte doch in der Tat, wie der Ver- folg dieses Berichtes zeigen wird, wichtige, aus der Sache ge- schöpfte und durch das Ernennungsschreiben nicht erledigte Be- denken bei der augenblicklichen Annahme gefunden. Wenn E. M. mir daher noch eine Bitte zu erlauben geruhen, so ist es die, daß Sie über den Inhalt meines jetzigen Rechtfertigungs- schreibens erst nach meiner Ankunft in Berlin zu entscheiden, allein mich mit Übertragung meines Geschäfts an Graf Goltz, der es schon einmal geführt hat, von hier abzuberufen geruhen. E. M. haben ferner die Gnade, in Ihrem Kabinetts- schreiben zu sagen, daß sich nicht begreifen lasse, welche Ansichten ich erst in Berlin über meine Stellung, Verhältnisse und Geschäfts- führung gewinnen, und wie ich zu solchen gelangen wolle, ohne sie anzutreten. Gerade dies war aber doch der Fall; es bleiben mir mehrere Bedenken über meine Stellung übrig, diese konnten nicht allein vor meinem Antritt gehoben werden, sondern es schien mir, mit dem gewiß mir beiwohnenden besten Willen, unmöglich, eher einzutreten, bis sie es wären. Ich glaubte es aber E. M. schuldig zu sein, daß ich erst versuchte, ob ich nicht schon in den ersten Tagen meines Aufenthalts in Berlin dieselben, ohne E. M. zu behelligen, wenigstens zum Teil beseitigen könnte. Daher entstand meine Bitte, indem mein Schreiben übrigens, wenn E. M. es noch einmal eines Blickes würdigen wollen, in jeder Zeile die Gefühle meines Dankes und meiner ehrfurchtsvollen Bereitwilligkeit, in dem mir bestimmten Posten zu dienen, aus- drückte. Wenn ich voraussetzte, daß die Vorschläge zu der Ver- fassung von dem mir bestimmten Ministerium ausgehen sollten, schloß ich dies aus der Beschaffenheit der Sache und meiner Ernennung. E. M. geruhen mir die Ständischen Angelegen- heiten zu übertragen. Nun liegt es in dem an sich natürlichen 472