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[ Band 6 Brief 178: Humboldt an Caroline Frankfurt, 12. Februar 1819 ]
und von E. M. selbst festgesetzten Geschäftsgange, daß die ersten Vorschläge zu jedem Gegenstande von dem für dieselben be- stimmten Ministerio herkommen, die Finanzvorschläge vom Finanz-, die Militärvorschläge vom Kriegsministerium, daß Sie alsdann E. M. Entscheidung vorgelegt werden, und nachher, wenn Sie es zu befehlen geruhen, an den Staatsrat gelangen. Es scheint auch, wenn E. M. mir diese Bemerkung erlauben, allerdings zweckmäßig und wesentlich von demjenigen, dem die Ausführung anvertraut wird, auch die ersten Ideen des Planes angeben zu lassen, weil kein anderer so sehr vom ersten Anfange an die Schwierigkeiten, denen er in der Folge begegnen kann, und die Mittel, sie zu überwinden, im Auge haben wird, immer natürlich vorausgesetzt, daß er die von E. M. gegebenen Grundlagen zu seiner beständigen Norm nimmt. Ich durfte daher, da nicht das Gegenteil gesagt war, hier gleichfalls den gewöhnlichen Weg voraussetzen. Was E. M. hinzufügt, daß E. M. dabei selbst bestimmen, anordnen, dem Geschäft seinen Gang anweisen, lag ausdrücklich in meinen Worten, und versteht sich bei jedem Gegenstande von selbst. Nach dem mir jetzt von E. M. zugekommenen Befehle bleibt mir nichts anderes übrig, als meine Bedenken, auf die Ge- fahr, mich in meiner Beurteilung der Lage der Sachen zu irren, weshalb ich E. M. in voraus um Verzeihung bitte, von hier aus vorzulegen. Ich befinde mich, da ich ein Geschäft übernehmen soll, in welchem der geringste Mißgriff E. M. und dem Staat auf das Äußerste verderblich werden kann, jetzt in einer Lage, wo ich alle meine Pflichten gegen E. M. aus den Augen setzen würde, wenn ich nicht vollkommen frei und unumwunden redete, und ich darf hierin auf E. M. Nachsicht rechnen. 1. Mein erstes und hauptsächlichstes Bedenken ist das gewesen, 473