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[ Band 6 Brief 170: Humboldt an Caroline Frankfurt, 25. Januar 1819 ]
und alles, worin wir uneins sein könnten, zur Königlichen Entschei- dung zu bringen, auch meine Vorträge in seiner Gegenwart zu halten, versteht sich von selbst. Ich werde mich hierüber selbst ge- gen den Staatskanzler erklären, kann aber auch dies erst in Berlin. Was mich von der Notwendigkeit, mir von dieser Seite Freiheit zu verschaffen, noch mehr überzeugt, ist, daß mir der Fürst Harden- berg, wie ich E. im Vertrauen sagen kann, eben schreibt, daß er jetzt an einer Konstitution arbeitet. Ich habe entweder gar keine Idee von der mir angetragenen Stelle, oder diese Arbeit wäre meines Berufs. Ich kann nicht die Ständischen Angelegenheiten in einem Augenblick führen, wo Führen noch immer erst Bilden heißt, wenn eine Konstitution vorher und auf diese Weise gemacht ist. Ich sage auf diese Weise. Denn eine Konstitution muß weder von dem Fürsten, noch von mir, noch von irgendeinem Einzelnen gemacht werden. Sie muß das Resultat des Nach- denkens der Fähigsten und Charaktervollsten sein. Es existiert eine Kommission, mißfällt ihre Zusammensetzung, so kann man eine an- dere anordnen. Da ich dies Departement haben soll, so kann man von mir fordern, daß ich einen Plan habe, wie man die Ver- fassung, die nicht sowohl ein Blatt Papier als eine zusammen- hängende Reihe von Einrichtungen und politischen Handlungen ist, ins Leben führen könne. Diesen muß ich vorlegen, er muß in der Kommission und im Staatsrat geprüft und diskutiert werden. Nur so kann die Sache gehen, und das Schlimmste, was uns betreffen könnte, wäre Übereilung in diesem Geschäft nach dreijährigem Nichts- tun. Wer dies verhindert, macht sich um König und Vaterland verdient. Ich habe über diesen Punkt daher heute dem Fürsten selbst auf die gleiche Weise geschrieben. Ich muß hiermit einen zweiten verbinden. Die Königliche Kabinettsordre überträgt mir die Ständischen Angelegenheiten und Verhandlungen mit den Land- ständen. Das letzte ist mir nicht recht verständlich. Sollte immer 450