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[   Band 7 Brief 164:    Humboldt an Caroline    Schulpforta, 5. Januar 1827   ]


ließ und erst bedächtig Deinen Brief durchlas. Der König hat
denn Tegel wirklich alles, was ich wünschte, verliehen, aber nur
für mich und meine Deszendenz. Die Kabinettsorder lautet wörtlich
wie folgt:

Auf Ihre Vorstellung vom 9. des Monats habe ich mich
gern veranlaßt gefunden, dem Ihnen zugehörigen Schlößchen Tegel
mit den dazu gehörenden Grundstücken und Gerechtigkeiten auf so-
lange, als dasselbe sich in Ihrem und Ihrer Nachkommenschaft
Besitz befinden wird, die Rittergutseigenschaft und Landtagsfähig-
keit in der Ritterschaft mittelst besonderer Urkunde zu verleihen.
Das Staatsministerium ist von mir angewiesen worden, die Ver-
leihungsurkunde mir zur Vollziehung vorzulegen.
Berlin, den 31. Dezember 1826.

Das ist nun sehr gnädig und freundlich für uns, allein ich
begreife nicht, wer dem König das eigentlich vorgeschlagen hat.
Die Rittergutseigenschaft hatte Tegel auf eine Weise, die man
gar nicht mit Gerechtigkeit antasten konnte. Die Landtagsfähigkeit
konnte weniger streng als schon erworben behauptet werden. Motz
meinte es indes auch. Ich hätte also geglaubt, der König würde,
was er nun unserer Familie gibt, geradezu dem Gut verleihen.
Da er es nun anders getan, sehe ich indes doch nicht ein, wie ich es
anders machen kann, als mich dabei beruhigen und mich für die
persönliche Gnade bedanken, obgleich allerdings herauskommt, daß
Tegel (unabhängig von uns) nun statt die Landtagsfähigkeit, um
die ich bat, zu erhalten, die Rittergutseigenschaft, die es besessen,
verliert.
So viel sieht man immer aus der Kabinettsorder, daß der
König uns hat in der Sache sich gnädig erzeigen wollen, und das
ist mir freilich das liebste und wirklich erfreulich. An der Sache
selbst liegt mir freilich auch nicht so viel, da meinem Wunsch
und meiner Absicht nach Tegel nicht aus unserer Familie kommen

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