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[ Band 7 Brief 164: Humboldt an Caroline Schulpforta, 5. Januar 1827 ]
ließ und erst bedächtig Deinen Brief durchlas. Der König hat denn Tegel wirklich alles, was ich wünschte, verliehen, aber nur für mich und meine Deszendenz. Die Kabinettsorder lautet wörtlich wie folgt: Auf Ihre Vorstellung vom 9. des Monats habe ich mich gern veranlaßt gefunden, dem Ihnen zugehörigen Schlößchen Tegel mit den dazu gehörenden Grundstücken und Gerechtigkeiten auf so- lange, als dasselbe sich in Ihrem und Ihrer Nachkommenschaft Besitz befinden wird, die Rittergutseigenschaft und Landtagsfähig- keit in der Ritterschaft mittelst besonderer Urkunde zu verleihen. Das Staatsministerium ist von mir angewiesen worden, die Ver- leihungsurkunde mir zur Vollziehung vorzulegen. Berlin, den 31. Dezember 1826. Das ist nun sehr gnädig und freundlich für uns, allein ich begreife nicht, wer dem König das eigentlich vorgeschlagen hat. Die Rittergutseigenschaft hatte Tegel auf eine Weise, die man gar nicht mit Gerechtigkeit antasten konnte. Die Landtagsfähigkeit konnte weniger streng als schon erworben behauptet werden. Motz meinte es indes auch. Ich hätte also geglaubt, der König würde, was er nun unserer Familie gibt, geradezu dem Gut verleihen. Da er es nun anders getan, sehe ich indes doch nicht ein, wie ich es anders machen kann, als mich dabei beruhigen und mich für die persönliche Gnade bedanken, obgleich allerdings herauskommt, daß Tegel (unabhängig von uns) nun statt die Landtagsfähigkeit, um die ich bat, zu erhalten, die Rittergutseigenschaft, die es besessen, verliert. So viel sieht man immer aus der Kabinettsorder, daß der König uns hat in der Sache sich gnädig erzeigen wollen, und das ist mir freilich das liebste und wirklich erfreulich. An der Sache selbst liegt mir freilich auch nicht so viel, da meinem Wunsch und meiner Absicht nach Tegel nicht aus unserer Familie kommen 318