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[ Band 6 Brief 178: Humboldt an Caroline Frankfurt, 12. Februar 1819 ]
der Verantwortlichkeit des mir bestimmten Postens zu unterziehen, so tief es mich schmerzen würde, E. M. Absichten nicht zu entsprechen. Ich hege die innerste Überzeugung, daß in jeder mehr abhängigen Stellung mein Wirken geradezu schädlich sein würde, da es nicht mehr den erforderlichen Zusammenhang haben könnte. E. M. haben geruht, gegenwärtig den Ministern die Erlaub- nis zu erteilen, Ihnen, wenn sie es für nützlich erachten, mithin ausnahmsweise, auch mündlichen Vortrag zu halten. Über diesen Punkt, der unmittelbar von der persönlichen Gnade und dem Vertrauen E. M. abhängt, wage ich nur, mir die einzige Bemerkung zu erlauben, daß die volle Beruhigung für ihr Ge- schäft den Ministern nur ein regelmäßiger eigener Vortrag bei E. M. in Gegenwart des Staatskanzlers gewähren würde, da nur dieser ihnen Gelegenheit gäbe, forwährend ihre Ideen nach denen E. M. zu berichtigen, den letzteren schon im Vorbereiten der Geschäfte, worauf so viel ankommt, ihre Maßregeln anzupassen, und in ihren eigenen Ansichten von E. M. genauer beurteilt und schärfer geprüft zu werden. 2. Mein zweites Bedenken rührte daher, daß in der an mich gerichteten Kabinettsordre vom 11. die Verhandlungen mit den Landständen als ausdrücklich zu meinem Departement gehörig ge- nannt werden. Es scheint hiernach, als sollte ich der einzige unter den Ministern sein, welcher in allen Gelegenheiten und Verhält- nissen mit ihnen verhandelte. Hierbei kommt es teils auf die Natur der gegebenen Verfassung, teils auf die Organisation des Ministeriums an. Wenn die ersten Entwürfe zu jener nicht von dem Ministerio für die Ständischen Angelegenheiten, sondern von einer anderen Behörde an E. M. gelangen sollen, so fin- den Sie es gewiß gerecht, daß ich es für notwendig halten muß, diese Entwürfe zu kennen, ehe ich jene Führung übernehmen kann. Bei einer ständischen Versammlung ist nichts so notwendig, als 475