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[ Band 6 Brief 169: Humboldt an Caroline Frankfurt, 22. Januar 1819 ]
noch 6. das Neuchateller Departement abtreten. Ich verspreche mir durch diese Bestimmungen, das Wohl des Staats und Ihre Zufriedenheit berücksichtigt zu haben, und erwarte nun, daß Sie, sobald es Ihr dortiges Geschäft erlauben wird, Ihren neuen Ge- schäftskreis, den ich in der Folge noch zu erweitern mir vorbehalte, antreten und mir darin auch fernerhin die nützlichsten Dienste leisten werden. . . . In einer anderen mir abschriftlich mitgeteilten Kabinettsordre an das Ministerium wird bekannt gemacht, was Schuckmann und mich angeht, gesagt, daß Wittgenstein das Polizeiministerium an Schuckmann abgibt, da es von nun an mit dem Ministerium des Inneren verbunden sein soll, daß aber Wittgenstein Sitz und Stimme im Ministerium behält, und daß ihm der Staatskanzler die An- gelegenheiten des Königlichen Hauses und der Familie, die Hofsachen und Angelegenheiten der höheren Hofchargen abgibt; daß der Staats- kanzler nur das Archiv, die Oberrechenkammer und das Statistische Bureau als unmittelbar unter ihm stehend behält und sich seinen übrigen Geschäften als Staatskanzler und der allgemeinen Oberaufsicht und Kontrolle jeder Verwaltung desto ungestörter widmen kann. Außerdem ist bestimmt, daß der persönliche Vortrag der einzelnen Minister bei dem König zwar in letzter Zeit wegen seiner öfteren Abwesen- heit wenig stattgefunden habe, daß aber in der Folge festgesetzt sein solle, daß ein jeder der Minister oder mehrere befugt sein sollen, nach vorgängiger Rücksprache mit dem Staatskanzler über die dem König vorzulegenden Gegenstände, ihm in dessen Gegen- wart mündlichen Vortrag zu machen, wenn es für die Sache als nützlich erschiene, so wie auch dem Staatskanzler das Recht bleibe, es zu veranstalten. Des Kanzlers Brief ist kurz, und, wie Du sehen wirst, etwas steif. Er lautet so: Berlin, 16. Januar. Liebster H. Ich sende Ihnen im An- 440