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[   Band 6 Brief 42:    Humboldt an Caroline    London, 15. Januar 1818   ]


so weit ich kann. Der Tod hat hier eine Art sinsterer Pracht.
Vier, auch sechs große, starke Pferde, ohne alle Abzeichen, gar
nicht so schlank und leicht und modern wie die der Lebenden, sondern
wie die Streitrosse des Mittelalters, alle lang mit schwarzen Decken
behangen, und wie der Wagen mit schwarzen Federbüschen ge-
schmückt.
Bei den guten, lieben, verstorbenen Kindern fällt mir Hermann
ein. Was Du mir von Türk sagst, hat mich sehr erschreckt. Die
Sache, soviel ich sie kenne, ist folgende. Die Oberpräsidenten haben
eine viel größere Gewalt bekommen, und die gelehrten Schulen, die
bisher unter den Regierungen wie die anderen standen, sind geradezu
ihnen untergeben worden *). Türk verliert also allerdings diese aus
seinem Wirkungskreis. Es mag sich gegen diese Einrichtung wohl
manches sagen lassen, besonders mag sie jetzt in einzelnen Fällen
schädlich sein, wenn eine Regierung zufällig sehr gut dafür sorgte,
und ein Oberpräsident es schlecht tut. Allein die Sache läßt sich
auch mit sehr guten Gründen verteidigen und im Ganzen, und
Regierungen und Oberpräsidenten gleich gut vorausgesetzt, bin ich
dafür. Die gelehrten Schulen forderten mehr Einheit in der Ve-
handlung, und die Regierungen hatten auch nicht immer mit hin-
länglichen gelehrten Kenntnissen versehene Schulräte. Wie dem
aber sei, so finde ich, hat Türk immer unrecht. Seine Regierung
behält auf jeden Fall, soviel ich die Verfassung kenne, alle Bürger-

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*) Die Dienstinstruktion für die Provinzialkonsistorien vom 25. Oktober
1817 bestimmte in P. 6: »Sämtliche Elementar- und Bürgerschulen . . .
bleiben der Aufsicht und Verwaltung der Regierungen . . . unterworfen . . .
Alle gelehrten Schulen der Provinz, worunter hier diejenigen verstanden
werden, welche zur Universität entlassen, stehen hingegen unter unmittelbarer
Aufsicht und Verwaltung des Konsistoriums.« Als Präsidenten der Pro-
vinzialkonsistorien fungierten die Oberpräsidenten. (P. 11 der Instruktion
für die Oberpräsidenten vom 23. Oktober 1817.) Aus den betreffenden Ab-
teilungen der Konsistorien haben sich später die Provinzialschulkollegien
entwickelt.

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