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[   Band 6 Brief 178:    Humboldt an Caroline    Frankfurt, 12. Februar 1819   ]


und von E. M. selbst festgesetzten Geschäftsgange, daß die
ersten Vorschläge zu jedem Gegenstande von dem für dieselben be-
stimmten Ministerio herkommen, die Finanzvorschläge vom Finanz-,
die Militärvorschläge vom Kriegsministerium, daß Sie alsdann
E. M. Entscheidung vorgelegt werden, und nachher, wenn Sie
es zu befehlen geruhen, an den Staatsrat gelangen. Es scheint
auch, wenn E. M. mir diese Bemerkung erlauben, allerdings
zweckmäßig und wesentlich von demjenigen, dem die Ausführung
anvertraut wird, auch die ersten Ideen des Planes angeben
zu lassen, weil kein anderer so sehr vom ersten Anfange an die
Schwierigkeiten, denen er in der Folge begegnen kann, und die
Mittel, sie zu überwinden, im Auge haben wird, immer natürlich
vorausgesetzt, daß er die von E. M. gegebenen Grundlagen
zu seiner beständigen Norm nimmt. Ich durfte daher, da nicht
das Gegenteil gesagt war, hier gleichfalls den gewöhnlichen Weg
voraussetzen.
Was E. M. hinzufügt, daß E. M. dabei selbst bestimmen,
anordnen, dem Geschäft seinen Gang anweisen, lag ausdrücklich
in meinen Worten, und versteht sich bei jedem Gegenstande von
selbst. Nach dem mir jetzt von E. M. zugekommenen Befehle
bleibt mir nichts anderes übrig, als meine Bedenken, auf die Ge-
fahr, mich in meiner Beurteilung der Lage der Sachen zu irren,
weshalb ich E. M. in voraus um Verzeihung bitte, von hier aus
vorzulegen.
Ich befinde mich, da ich ein Geschäft übernehmen soll, in
welchem der geringste Mißgriff E. M. und dem Staat auf das
Äußerste verderblich werden kann, jetzt in einer Lage, wo ich alle
meine Pflichten gegen E. M. aus den Augen setzen würde, wenn
ich nicht vollkommen frei und unumwunden redete, und ich darf
hierin auf E. M. Nachsicht rechnen.
1. Mein erstes und hauptsächlichstes Bedenken ist das gewesen,

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