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[ Band 6 Brief 178: Humboldt an Caroline Frankfurt, 12. Februar 1819 ]
Ganzes ausmache. Nun sind in der Kabinettsordre vom 11. die Gegenstände der zweiten Abteilung des Ministeriums des Inneren als mir übertragen nicht aufgeführt, und ich muß umsomehr bezweifeln, daß dieselben mir bestimmt sind, als das Departement des v. Schuck- mann den Namen des Ministeriums des Inneren behalten soll, obgleich alle wesentlich zu diesem gehörenden Gegenstände in dem neuen, noch mit keinem Namen bezeichneten, Departement vereinigt sind. Zu den Geschäften der zweiten Abteilung gehören aber unter anderem die landwirtschaftliche Polizei, die Gemeinheitsteilungen und die Regulierung der bäuerlichen Verhältnisse, und da diese Gegenstände die Rechte und die Verfassung einer zahlreichen Klasse E. M. Untertanen betreffen und auf das tiefste in ihre ganze Lage eingreifen, so gehören dieselben meines Erachtens zu dem mir übertragenen Kommunalwesen und haben den größten Einfluß auf die Abfassung der für das platte Land zu entwerfenden Gemeindeordnung. Der deutlichste Begriff, den ich mir von dem neuen Ministerium habe machen können, ist der, daß ich alle zum inneren Staatsrecht gehörenden Gegenstände vereinigen soll, welches die rechtlichen Verhältnisse der Bauern zu den Gutsbesitzern mit grundherrlichen Rechten und ihrer Gemeinden in sich zu schließen scheint. Es würde mir daher viel natürlicher geschienen haben, alle Militärsachen, so ausgebreitet sie sind, dem Departement des v. Schuck- mann zu belassen, als von dem neuen jene Gegenstände zu trennen. Insofern hat mir der mir zugedachte Wirkungskreis gar nicht zu klein oder zu untergeordnet geschienen; ich habe aber geglaubt, daß er systematischer abgeteilt werden könne. Der Teilung der Ge- schäfte folgt natürlich eine Teilung der Beamten und auch die Art dieser wird die notwendige Bedingung der Möglichkeit, das Ge- schäft mit Erfolg zu übernehmen. 4. Endlich haben E. M. zu befehlen geruht, daß das Ministerium durch den Staatskanzler E. M. Vorschläge über 478