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[   Band 6:    Überblick   ]


widersprach. Er aber wollte sich nun nicht mehr als Werkzeug
brauchen lassen, er wußte, was er leisten konnte, er nahm es als
sein Recht in Anspruch, an dem Verfassungsentwurf mitzuarbeiten,
und wollte diesen Punkt vorher festgestellt sehen. Er bat daher,
seine Entscheidung bis zur persönlichen Anwesenheit in Berlin
sich vorbehalten zu dürfen.
Mit dem Anspruch jedoch, teil zu haben an dem Verfassungs-
werk, hatte Humboldt Hardenbergs empfindlichste Stelle berührt
und lodernden Zorn in dem leidenschaftlichen Greise entfacht.
Er entwarf eine Kabinettsordre, die an Schroffheit und Härte
einem so verdienten Manne wie Humboldt gegenüber wohl kaum
ihresgleichen hat, und bestimmte den König, sie noch am gleichen
Tage des Empfanges von Humboldts Brief, 13. Januar 1819,
zu unterzeichnen. Sie wies seine Bedenken zurück und forderte
die Annahme des Ministeriums.
»Der Bruch mit dem Staatskanzler ist also nunmehr voll-
endet« schreibt Humboldt darauf seiner Frau. Seine erneuten
brieflichen Vorstellungen beim König fruchten nichts, eine Kabinetts-
ordre vom 17. Februar 1819 fordert kurz und hart seine Entscheidung,
und am 26. Februar nimmt Humboldt den Ministerposten an.
Erst am 20. Juli aber wird der Vertrag in Frankfurt unter-
zeichnet. Tags darauf reist Humboldt nach Berlin ab. Wie er
dort die Zustände findet, wie Hardenberg sich ihm wieder zu
nähern sucht, das alles schildert er wieder der Gattin, die er in-
zwischen in Frankfurt wiedergesehen hatte, die aber noch einen
Badeaufenthalt in Ems nehmen mußte. Endlich, am 20. September
vereinigt sich das Paar wieder in Tegel und bezieht bald darauf
eine Wohnung in Berlin, Ecke der Behren- und Charlottenstraße.
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