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[   Band 6 Brief 170:    Humboldt an Caroline    Frankfurt, 25. Januar 1819   ]


und alles, worin wir uneins sein könnten, zur Königlichen Entschei-
dung zu bringen, auch meine Vorträge in seiner Gegenwart zu
halten, versteht sich von selbst. Ich werde mich hierüber selbst ge-
gen den Staatskanzler erklären, kann aber auch dies erst in Berlin.
Was mich von der Notwendigkeit, mir von dieser Seite Freiheit
zu verschaffen, noch mehr überzeugt, ist, daß mir der Fürst Harden-
berg, wie ich E. im Vertrauen sagen kann, eben schreibt, daß er
jetzt an einer Konstitution arbeitet. Ich habe entweder gar keine
Idee von der mir angetragenen Stelle, oder diese Arbeit wäre
meines Berufs. Ich kann nicht die Ständischen Angelegenheiten
in einem Augenblick führen, wo Führen noch immer erst Bilden
heißt, wenn eine Konstitution vorher und auf diese Weise gemacht
ist. Ich sage auf diese Weise. Denn eine Konstitution muß
weder von dem Fürsten, noch von mir, noch von irgendeinem
Einzelnen gemacht werden. Sie muß das Resultat des Nach-
denkens der Fähigsten und Charaktervollsten sein. Es existiert eine
Kommission, mißfällt ihre Zusammensetzung, so kann man eine an-
dere anordnen. Da ich dies Departement haben soll, so kann man
von mir fordern, daß ich einen Plan habe, wie man die Ver-
fassung, die nicht sowohl ein Blatt Papier als eine zusammen-
hängende Reihe von Einrichtungen und politischen Handlungen ist,
ins Leben führen könne. Diesen muß ich vorlegen, er muß in der
Kommission und im Staatsrat geprüft und diskutiert werden. Nur
so kann die Sache gehen, und das Schlimmste, was uns betreffen
könnte, wäre Übereilung in diesem Geschäft nach dreijährigem Nichts-
tun. Wer dies verhindert, macht sich um König und Vaterland
verdient. Ich habe über diesen Punkt daher heute dem Fürsten
selbst auf die gleiche Weise geschrieben. Ich muß hiermit einen
zweiten verbinden. Die Königliche Kabinettsordre überträgt mir
die Ständischen Angelegenheiten und Verhandlungen mit den Land-
ständen. Das letzte ist mir nicht recht verständlich. Sollte immer

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