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[   Band 3:    Überblick   ]


Inzwischen nehmen die Schwierigkeiten seiner Lage immer
mehr zu. Der König hatte in einer Kabinettsorder vom Dezember
1809 die Minister Altenstein, Dohna und Beyme beauftragt, ihm
Vorschläge für eine neue Organisation der inneren Verwaltung zu
machen. In einem Immediatbericht vom 17. März 1810 ver-
werfen die Minister den von Stein vorgeschlagenen Staatsrat gänzlich
und veranlassen den König zur Unterzeichnung einer Kabinetts-
order — vom 31. März —, durch die ein interimistischer Staatsrat
eingesetzt wird, in dem den Geheimen Staatsräten an Stelle der
ausschlaggebenden nur eine beratende Stimme gewährt und somit
ihre Stellung zu der der Staatsräte herabgedrückt wurde. Es ist
bezeichnend, daß Humboldt zunächst nur unter der Hand davon
erfährt, daß man es nicht wagt, die Kabinettsorder bekanntzu-
geben. Als es endlich — am 24. April — geschieht, bleibt ihm
nichts übrig, als den König um seine Entlassung zu bitten. »Ein
mannhaftes Schriftstück« nennt Bruno Gebhard *) dieses Entlassungs-
gesuch Humboldts, »ein freimütiges, den König und seinen Be-
amten gleich ehrendes Schreiben in seiner wundervollen Vereinigung
von Ehrerbietung in der Form und energischer Schärfe in der
Sache.« Es blieb zunächst unbeantwortet, und somit dauerte die
peinliche Ungewißheit der Gatten in Berlin und Rom fort. Ent-
schied sich auch Caroline mit ihrem gesunden Gefühl für eine Rück-
kehr nach Deutschland in jedem Falle, so konnte sie doch nicht
abreisen, ehe der künftige Wohnort bestimmt war.
Auf ein erneutes Schreiben Humboldts folgte am 29. Mai die
Ankündigung des Königs, er habe seinen Entschluß noch »ausgesetzt«.
Nun aber trat die Ministerkrisis ein, die Hardenberg zum
Staatskanzler machte. Dieser, mit der Bildung eines neuen
Ministeriums betraut, beantragte am 3. Juni beim König, Humboldt

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*) Bruno Gebhard, »Wilhelm v. Humboldt als Staatsmann.« Diesem
Werk sind auch die Daten der Akten entnommen.

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